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Dienstag, 4. März 2014

Mindestlohn von Fr. 22.- *** Für Bauernfamilien unbezahlbar





LID Presscorner

GEFORDERTER MINDESTLOHN FÜR
BAUERNFAMILIEN UNBEZAHLBAR
Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 3. März 2014
Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands beschloss die Nein-Parole zur Mindestlohn-Initiative. Die Wertschöpfung in der Landwirtschaft erlaubt keinen Stundenlohn von 22 Franken.

Das Parlament des Schweizer Bauernverbands – die Landwirtschaftskammer – sagt Nein zur Mindestlohn-Initiative, die am 18. Mai 2014 zur Abstimmung gelangt. Eine Familienarbeitskraft verdient in der Landwirtschaft im Schnitt 3600 Franken, was einem Stundenlohn von ungefähr 15 Franken entspricht. Wenn die Bauernfamilie einem Angestellten 22 Franken pro Stunde bezahlen muss, würde dieser rund die Hälfte mehr verdienen, ohne ein unternehmerisches Risiko mitzutragen. 
Zudem würde der Unterschied zu den Löhnen im umliegenden Ausland gigantisch. In Baden Württemberg beträgt der Mindeststundenlohn für einen Erntehelfer 6.5 Euro, was 8 Schweizer Franken entspricht.
Die Folge der Annahme der Mindestlohninitiative wäre, dass sich die Landwirtschaft keine Angestellten mehr leisten kann und entsprechend umstrukturieren muss. Arbeitsintensive Kulturen wie Gemüse, Obst, Beeren oder Reben drohten aus der Schweiz zu verschwinden und auch grössere Tierbetriebe bekämen Probleme. 
Die landwirtschaftliche Produktion und damit der Selbstversorgungsgrad sänken weiter, während die Arbeitsbelastung für die Bauernfamilien stiege. 
Der verlangte zu hohe Mindestlohn bringt aus Sicht des Bauernverbands für die ganze Schweizer Wirtschaft Nachteile mit sich. So würde sich das gesamte Lohnniveau in der Schweiz heben, was die Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflusst. Zudem profitiert die Schweiz vom heute liberalen Arbeitsmarkt, was sich in der tiefen Ar-beitslosenquote niederschlägt. 

http://www.latschariplatz.com

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